Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hetruc und Serbescu Garten- und Landschaftsbau GbR
§ 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferungen
Diese Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen von Waren, Materialien und sonstigen Lieferungen durch die Hetruc und Serbescu Garten- und Landschaftsbau GbR (nachfolgend „Besteller").
Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich auf Basis unserer schriftlichen Bestellung. Abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
Liefertermine & Gefahrübergang
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Die Gefahr geht erst mit vollständiger Übergabe am vereinbarten Lieferort auf uns über. Teillieferungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Mängelansprüche können innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden.
§ 2 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Serviceleistungen
Diese Bedingungen gelten für Verträge über Service-, Wartungs- und Planungsleistungen.
Leistungserbringung
Alle Serviceleistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich für geeignetes Personal und Betriebsmittel zu sorgen.
Vergütung & Abnahme
Die Vergütung erfolgt nach ordnungsgemäßer Abnahme der Leistung. Abschlagszahlungen sind nur zulässig, wenn schriftlich vereinbart.
Haftung & Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen sind vertraulich zu behandeln.
§ 3 Einkaufsbedingungen für Bau- und Montageleistungen
Diese Bedingungen gelten für alle Bau-, Asphalt-, Straßenbau- und Montagearbeiten.
VOB/B & Sicherheit
Für Bauleistungen gelten ergänzend die Regelungen der VOB/B, sofern vertraglich vereinbart. Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften sind strikt einzuhalten.
Abnahme & Mängelrüge
Nach Fertigstellung erfolgt eine förmliche Abnahme. Erkennbare Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen finden Anwendung.
Sicherheitsleistung
Der Besteller ist berechtigt, bis zu 5 % der Auftragssumme als Sicherheitseinbehalt zurückzuhalten, bis die förmliche Abnahme erfolgt ist und keine Mängel mehr bestehen.
§ 4 Allgemeine Verkaufsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge der Hetruc und Serbescu Garten- und Landschaftsbau GbR als Auftragnehmer gegenüber Kunden.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Preise & Zahlung
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und verbaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, diese zu verpfänden oder zu übereignen.
Haftung & Gewährleistung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt 4 Jahre gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Gerichtsstand & Recht
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens (Kirchheim unter Teck). Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
General Purchasing Conditions (English Version)
§ 1 – General Purchasing Conditions for Deliveries
These conditions apply to all orders for goods, materials and other deliveries. Contracts are concluded solely on the basis of our written order. Agreed delivery dates are binding. Statutory warranty rules apply.
§ 2 – General Purchasing Conditions for Services
These conditions apply to service, maintenance and planning contracts. All services must be rendered in accordance with recognised technical standards. Contractors must maintain confidentiality.
§ 3 – General Purchasing Conditions for Construction & Assembly
These conditions apply to all construction, asphalt and road works. Where contractually agreed, VOB/B regulations apply additionally. Safety regulations must be strictly observed.
§ 4 – General Sales Conditions
Our quotations are non-binding. Invoices are payable within 14 days without deduction. Delivered goods remain our property until full payment is received. German law applies exclusively.
© IT-Recht Kanzlei – Stand: 28.02.2026